falsch, aber lustig - Aufzeichnung

12.01.2026 - 18:30

12.01. bis 15.01.2026 - An vier Produktionstagen zeichnen wir insgesamt 12 neue Folgen auf.

Einlass 17:30 Uhr 
Beginn 18:30 Uhr

 

„falsch, aber lustig“ ist die YouTube Show des Comedy Kollektivs, in der es nicht darum geht, die richtige, sondern die lustigste Antwort zu geben. Als Fans von Moritz, Filiz, Ana, Fred, Flo, Alex, Yorick & Co. kennt ihr sicherlich schon die letzte Staffel und habt jede Folge gesuchtet. Ihr habt euch weitere Folgen gewünscht, also bekommt ihr weitere Folgen: Vom 12.-15.01. geht „falsch, aber lustig” im Ritter Butzke in die Produktion der nächsten Staffel.  
 
An vier Produktionstagen zeichnen wir insgesamt 12 neue Folgen auf. 
Am besten mit dir im Publikum direkt vor Ort. Wir haben neue Spiele, wechselnde Gäst:innen und natürlich beste Unterhaltung im Gepäck.   
Wenn du also an einem der vier Tage dabei sein willst, sicher dir jetzt dein Ticket und erlebe „falsch, aber lustig “ vor allen anderen.  
 
Von 18:30 bis maximal 22:00 Uhr zeichnen wir mit jeweils kleinen Pausen drei neue Folgen pro Tag auf. 
Mit dabei sein werden:  
 
Filiz Tasdan
Till Reiners
Fred Costea
Alex Stoldt
Florentine Osche
Yorick Thiede
Ana Lucia
Teresa Reichl 
Rebecca Pap
Emilia Suchlich
Hinnerk Köhn
Josepha Walter
Fabian Rashagai
Benaissa Lamroubal
Anna Okot
Viktoria Abelmann
Jasmin Kettana
Christoph Fritz
Björn von Morgenstern 

 
Du hast Bock? Mega! Wir auch.  
 
Alle Shows werden aufgezeichnet und veröffentlicht. Bitte beachte, dass du durch den Kauf des Tickets die Zustimmung zur Aufzeichnung erteilst. 
 
Wir freuen uns auf dich! Bis bald!  
 
Dein Comedy Kollektiv 

Bei Fragen schreibt bitte eine Mail an tickets@modus-berlin.de

Die Ritter Butzke Production GmbH akzeptieren generell keine Rücknahme oder Umtausch der Tickets.
Bitte beachten Sie, dass bei reinen Ticketbestellungen kein Fernabsatzgesetz gilt.
Hintergrund ist, dass Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen jeder Art bei einem zweiwöchigen Widerrufs- und Rückgaberecht kaum plan- und wirtschaftlich
durchführbar wären. Das sieht auch der Gesetzgeber so, weshalb das Fernabsatzgesetz bei dem zwischen Ihnen und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag über die
Erbringung einer Dienstleistung im Bereich der Freizeitgestaltung (§ 312 b Abs.3 Nr.6 BGB), ausdrücklich keine Anwendung findet.